3G bei der Einschulung

Liebe Eltern,
heute haben wir ein Schreiben vom Kultusministerium erhalten. Darin heißt es:
“Zur Gewährleistung eines möglichst sicheren Schulbetriebs bitten wir Sie außerdem, nachdrücklich an die Erziehungsberechtigten oder anderen schulfremden Personen zu appellieren, dass diese sich möglichst nur vollständig geimpft, genesen oder getestet auf dem Schulgelände aufhalten sollten. Eine Nachweispflicht gegenüber der Schule besteht diesbezüglich jedoch nicht, d. h. die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises kann von diesen Personen nicht verlangt werden.”
Ich bitte um Beachtung.
Herzliche Grüße,
Katharina Merther