Testpflicht
Liebe Eltern,
nun haben wir die Informationen zur Testpflicht erhalten. Lesen Sie dazu bitte die Informationen im Anhang.
– Grundsätzlich gilt nun, dass nur Kinder mit einem negativen Test am Unterricht und an der Notbetreuung teilnehmen können.
– Dieser Test darf höchsten 24 Stunden alt sein. Das heißt: Testen wir am Montag in der Schule, gilt der Test auch noch für Dienstag. Am Mittwoch muss aber die nächste Testung
erfolgen.
– Für den Test gilt:
- Schülerinnen und Schüler können das Testergebnis eines auf eigene Veranlassung bei einem von medizinisch geschultem Personal außerhalb der Schule durchgeführten PCR-Tests oder POC-Antigen-Schnelltests in der Schule vorlegen.
- Schülerinnen und Schüler können an der Schule unter Aufsicht Selbsttests durchführen.
- Zu beachten ist, dass ein zuhause durchgeführter Selbsttest als Nachweis eines negativen Testergebnisses nicht ausreicht.
– Eine Einverständniserklärung für den Selbsttest muss nun nicht mehr vorliegen. Sollten Sie gegen eine Testung sein, dann müssen Sie der Testung widersprechen. Sollten Sie gegen
eine Testung sein, Ihr Kind aber in der nächsten Woche am Präsenzunterricht der vierten Klasse oder an der Notbetreuung teilnehmen, so nehmen Sie bitte per Mail Kontakt
mit mir auf.
– Liegt am Schultag kein negatives Testergebnis vor, das weniger als 24 Stunden alt ist oder nimmt Ihr Kind nicht an der Testung teil, so muss Ihr Kind leider das Schulgelände wieder
verlassen. Selbstverständlich informieren wir Sie in diesem Fall telefonisch und sprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Ich freue mich, dass wir in der nächsten Woche wieder einige Kinder in der Schule haben. Sicher gelingen die Tests den Kindern besser, als wir uns das im Moment vorstellen können!
Herzliche Grüße,
Katharina Merther